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PlattformadministratorIn ("P-Admin")
 

Nach der Einrichtung der Plattform durch den S-Admin muss der P-Admin ans Werk gehen. Noch kann niemand Inhalte auf die Plattform stellen, nicht einmal der P-Admin. Der P-Admin legt zuerst, wie oben schon angedeutet, die Hausordnung fest ("Welche Gruppen gibt es? Wer darf wo lesen/schreiben?") und verteilt die Schlüssel an die User (ordnet BenutzerInnen unterschiedlichen Gruppen zu). Danach kann er die Einrichtung des Hauses (=die Inhalte) vorstrukturieren, indem er Typen definiert oder Ordner anlegt, die jeweils für bestimmte Gruppen zugänglich sind etc.


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Registrierung des P-Admins: Jeder, der P-Admin werden soll, muss sich zunächst als normale/r BenutzerIn registriert haben, damit ihn/sie der S-Admin der neuangelegten Plattform als P-Admin zuweisen kann. Es genügt, wenn er/sie sich auf einer beliebigen Plattform registriert hat (beispielsweise auf der Kundenplattform für BenutzerInnen des FCS, http://fcs.kundenplattform.com).

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Metainfo:
Autor: Astrid Holzhauser; Copyright: factline Webservices GmbH; Publiziert von: Astrid Holzhauser (Astrid_H)
factID: 115650.10 (...Archiv); Publiziert am 10 Nov. 2005 12:52
 
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