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PlattformadministratorIn ("P-Admin")
 

Nach der Einrichtung der Plattform durch den S-Admin muss der P-Admin ans Werk gehen.


Noch kann niemand Inhalte auf die Plattform stellen, nicht einmal der P-Admin. Die Aufgaben des P-Admin werden im Handbuch für PlattformadministratorInnen ausführlich erläutert.



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Registrierung des P-Admins. Um Plattform-AdministratorInnen definieren zu können, müssen die zukünftigen P-Admins sich zunächst als normale BenutzerInnen registrieren. Erst anschließend kann der S-Admin BenutzerInnen als P-Admin einer neu angelegten Plattform zuweisen.



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Metainfo:
AutorIn: Astrid Holzhauser; Copyright: factline Webservices GmbH; Publiziert von: Toby Neal (tobiasneal)
factID: 115650.13 (...Archiv); Publiziert am 09 Mai. 2006 17:55
 
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