Sehr geehrter User dokspace,
es gibt keine einheitliche Vorgabe zu zulässigen Offline-Zeiten. Der Maßstab hängt von den konkreten Anforderungen des Einzelfalls ab. Wesentliche Kriterien dafür sind die Art der Anwendung und die geplante Nutzung.
Für Vertragsverhandlungen gilt daher, die speziellen Anforderungen sorgfältig zu ermitteln.
Vorsicht bei der Berechnungsmethode! Darauf ist besonders Augenmerk zu richten, denn unter Umständen kann trotz eines tagelangen Ausfalls eine vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit von 99% erreicht werden.
Für detaillierte Erläuterungen siehe das entsprechende Kapitel im Online-Leitfaden: 3.2 Vereinbarung der zulässigen Ausfallzeiten