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2.1.4 Wiederherstellung zu bestimmten Stichtag
 

Bei der Datenarchivierung werden Sicherungskopien der Datenstände länger als bis zur Durchführung des nächsten Sicherungslaufes aufbe- wahrt. Die Anzahl der archivierten Datensicherungen und der über- strichene Zeitraum sind von der Art der Anwendung abhängig. Meist werden gemischte Konzepte verwendet, bei denen das Speichermedium mit dem Alter der Daten günstiger, aber auch langsamer wird und die Anzahl der Kopien mit dem Alter reduziert wird.

 

Die Wiederherstellung zu bestimmten Stichtagen ist besonders für die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftserteilung notwendig.

 

Die Wiederherstellung zu bestimmten Stichtagen ist besonders für die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftserteilung nach § 26  Fingerzeig_rot_klein.jpg - 1555528.2  DSG 2000 notwendig, wenn dem Betroffenen angegeben werden muss, wann und wie lange bestimmte Daten gespeichert oder wann sie gelöscht wur- den. Die unvollständige oder mangelhafte Auskunft kann von der Datenschutzkommission mit Verwaltungsstrafen geahndet werden. Aber auch steuerrechtlich relevante Daten sind eine typische Anwendung für die Wiederherstellung zu einem bestimmten Stichtag. In diesem Bereich kann darauf in der Regel nicht verzichtet werden. Für diese Fälle gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren. Um dieser zu ent- sprechen, ist es meistens notwendig, sowohl die Datenbank als auch die Applikation, die das Lesen der Daten erst ermöglicht, verfügbar zu halten.




Metainfo:
Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563654.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:42
 
Verweis(e) (1):
1.2.19 Gewährleistung16 Apr. 2013factlink