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3.5 Vereinbarung einer (finanziellen) Sanktion bei Überschreitung
 

Kunden unterliegen einer Schadensminderungspflicht!

 

Für den Fall der Überschreitung der vereinbarten Ausfallszeiten sind Sanktionen zu vereinbaren. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entgeltminderung oder Pönalzahlung (pauschalierter Schadenersatz).

 

Zu beachten ist allerdings, dass den Kunden eine Schadensminderungspflicht trifft. Dies bedeutet, dass er ihm zumutbare Maßnahmen ergreifen muss, um den durch den Ausfall entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Vom Anbieter kann dies im Streitverfahren eingewendet werden.

 

Achtung! Für den Anbieter kann sich im Fall einer außergewöhnlichen Störung eine Warnpflicht ergeben, auch wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Deren Versäumnis kann eine Schadenersatzpflicht des Anbieters begründen.




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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563385.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:38