Allgemein | Testamente | Verlassenschaften Keiner beschäftigt sich so viel und eingehend mit dieser rechtlichen Materie wie der Notar. Das hat seinen guten Grund: Der Notar ist von Amts wegen dafür zuständig. Im Auftrag des Bezirkgerichtes wickelt er alle Verlassenschaften ab. Folgende Fragen liegen innerhalb seiner Kompetenz: - Durchführung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär - die Neuerungen ab 01.01.2005
- Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen aufgrund von Vollmachten der Erben
- Verbücherung von Liegenschaften aufgrund von Einantwortungsurkunde oder Amtsurkunde
- Ausforschung von Erben
- Versiegelung des Nachlassvermögens
- Errichtung von Invetaren und Vermögensbekenntnissen
- Beratung in Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Prüfung der Erbschaftssteuerbescheide
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