Notar Dr. Schweinhammer http://375.platform.factlink.net/282746.2 14 Nov. 2024; 19:08
Services: Checkliste Umgründungen
Bei in Aussicht genommenen Umstrukturierungen empfiehlt sich die Beantwortung nachstehender Fragen:
Unternehmensprofil: Was wird wirklich gemacht? - Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Anzahl der Arbeitnehmer, ecolex 1996/170
Schluß-, Einbringung- und Verschmelzungsbilanzen der beteiligten Unternehmen - Stichtag
Grundbuchsauszüge und Einheitswertbescheide betreffend die im Betriebsvermögen der beteiligten Unternehmen befindlichen Liegenschaften - Rangordnungen, Eintragungsgebühren
Dienstnehmerliste, insbesondere der beschäftigten beteiligten Gesellschafter mit Geburtsdaten und Beschäftigungsbeginn - Pensionszusagen, Betriebsvereinbarungen, beschäftigte Ausländer - mit dem Einbringungsstichtag enden die Dienstverhältnisse - für zukünftige Geschäftsführergehälter für den Zeitraum zwischen Einbringungsstichtag und Gründung der Kapitalgesellschaft ist Vorsorge durch Rückstellungen in der Einbringungsbilanz zu treffen. Allenfalls Anmeldung - wenn auch nur zwischenzeitig - bei Unternehmungen, die von der Umgründung nicht betroffen sind. Ummeldung Gebietskrankenkasse.
Kopien sämtlicher Gewerbeberechtigungen - Neubestellung von gewerberechtlich verantwortlichen Geschäftsführern; Antragstellung auf Befreiung von der Inkorporationsgebühr gem. § 57 b Abs 3 Handelskammergesetz, Umlagenummer des entsprechenden Gremiums oder der Sektion
Betriebsanlagengenehmigungen
Patente, Marken
Gläubiger bzw. Darlehensgeber - Name, Adresse, Tel.Nr., Konto-Nr. Information
Bürgschaften, Bankgarantien
Öffentliche Förderungen
Sozialversicherungsunterlagen der beteiligten Gesellschafter-Meldepflichten
Allfällige Abfertigung der Minderheitsgesellschafter
Verständigung der Kunden, Lieferanten und Auftraggeber, vor allem öffentliche Auftraggeber, da während der Umgründungsphase das neue Unternehmen noch keine auf den Namen der aufnehmenden Körperschaft lautende Gewerbeberechtigung nachweisen kann
Meldung bei der Gemeinde hinsichtlich Kommunalsteuer