Allgemein | Liegenschaftsrecht | Schenkung | Übergabe | Treuhandabwicklungen Bei einer Übergabe wird im Gegensatz zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht, Fruchtgenußrecht oder Belastungs- und Veräußerungsverbot. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders wichtig ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerlichen Aspekten bringe ich meine ganze Sachkenntnis und Erfahrung ein. So helfe ich Ihnen, Geld zu sparen und Streit zu vermeiden.
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