Der Verfügbarkeit der im SaaS-Modell verarbeiteten Daten für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Software-Dienstes sollte große Beachtung geschenkt werden. Ein kurzfristiger Ausfall des Dienstes und damit der Daten behindert meist nur den Betriebsablauf im Unternehmen und kann verschmerzt und ein etwaiger Schadensausgleich im Entgelt gere- gelt werden. Wesentlich schwerwiegender für ein Unternehmen wirkt sich dagegen die längerfristige oder andauernde Nichtverfügbarkeit der Daten aus.
Die Anforderungen an die Aktualität der verfügbaren Daten bzw. an die Art der Zurverfügungstellung hängen vom Einzelfall ab und können nur konkret festgelegt werden. Auf eine Diskussion dieses Aspektes sollte nicht verzichtet werden!
Die Software-unabhängige Datenverfügbarkeit ist durch eine Exportfunktion sicherzustellen.
Voraussetzung für die Software-unabhängige Datenverfügbarkeit ist im Wesentlichen eine Exportfunktion, die Daten so zur Verfügung stellt, dass sie mit allgemein verfügbarer Software gelesen werden können. Es empfiehlt sich, vertraglich festzuhalten, mit welcher konkreten Software die Daten lesbar sein sollen.
Besonders kritisch ist die Situation im Falle einer Insolvenz des Service- Anbieters, weil dadurch die Verfügungsgewalt über die Daten und Programme des Unternehmens auf den Insolvenzverwalter übergeht (siehe dazu ausführlich -> 1.4.1 ).
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