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2.1.5 Laufende Überwachung der Systeme
 

Eine laufende Überwachung der System- Hardware und der generellen Erreichbarkeit des Systems ist selbstverständlich.


Um auf etwaige Fehlfunktionen von Systemen reagieren zu kön- nen, müssen   diese laufend   überwacht werden. Die Erkennung eines Fehlerereignisses  wird meist mittels automatischer Überwachungssysteme realisiert, wobei die Art und Auswahl der überwachten Systemzustände für unterschiedliche Qualitätsstufen, sowie die dadurch vermiedenen Gefahren darzustellen sind. Welche Systemzustände konkret überwacht werden müssen, hängt vom erfor- derlichen bzw. gewünschten Sicherheitsniveau ab. Die Überwachung der System-Hardware sowie der generellen Erreichbarkeit des Systems ist jedenfalls als selbstverständlich zu betrachten. Je nach Anwendung kann zusätzlich die Kontrolle einzelner Dienste notwendig sein.

 

Ferner ist zu beachten, innerhalb welchen Zeitraums Bedienpersonal von Fehlerereignissen informiert wird und in welcher Zeit darauf reagiert werden kann.





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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563658.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:42