Vertragsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist, sich also nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft (z.B. Miete, Dienstverhältnis); Zielschuldverhältnis: Der Leistungsinhalt steht bei Vertragsschluss schon (vollständig) fest bzw. ist zu- mindest bestimmbar (z.B. Kauf- oder Werkvertrag).
|