Home / Leitfaden / 4. Betriebsverhalten / 4.1 / 4.1.5 (Finanzielle) Sanktion bei Überschreitung
  

4.1.5 (Finanzielle) Sanktion bei Überschreitung
 

Das Ziel: eine faire Entschädigung für den entstandenen Schaden.

Die Vereinbarung einer   finanziellen Sanktion ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Einhaltung der vereinbarten Parameter zu ge- währleisten. Der Schaden durch eine Überschreitung der als zulässig vereinbarten Wartezeit ist einfach feststellbar. Es ist Ersatz für die Überschreitung der zulässigen Wartezeit zu leisten und zwar als Entgeltminderung oder pauschalierter Schadenersatz.

Der tatsächliche Schaden ist oft schwer festzustellen, mitunter könnte er sowohl für den einen als auch für den anderen Vertragspartner ruinös sein. Ziel ist daher, eine faire Entschädigung zu vereinbaren.




Metainfo:
Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 5563428.2 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:37