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1.2.1 Vertragsgegenstand
 

Eine klare, eindeutige und verständliche Beschreibung des Vertragsgegenstands ist eine Voraussetzung für einen guten Vertrag.

 

Wie bereits oben angedeutet, ist die Beschreibung des Vertragsgegenstandes der wichtigste Teil eines guten Vertrags. Jeder Aufwand, der in diese Beschreibung gesteckt wird, ist in der Regel dann gut angelegt, wenn die Beschreibung möglichst klar, eindeutig und verständlich ist. Man verlasse sich nicht auf ohnehin bekannte Begriffe oder gar Abkürzungen. Die andere Partei könnte das alles ganz anders interpretieren und der Streit liegt auf der Hand. Dies bedeutet nicht, dass romanhafte Beschreibungen verfasst werden sollen. Ziel muss sein, dass das, was die beiden Vertragsparteien wollen, auch für einen vernünftigen Dritten verständlich und eindeutig beschrieben wird. Da die Leistungsbeschreibung dennoch sehr kompliziert ausfallen kann, ist es mitunter durchaus sinnvoll, eine Kurzfassung in den Vertragstext und die eigentliche Leistungsbeschreibung in einen (rechtlich ebenso verbindlichen) Anhang zu verlegen. Sinnvoll kann es weiters sein, Zwischenziele („Milestones“) in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen, damit man daran die Erfüllung des Vertrags kontrollieren kann.

 

Ein nicht zu vernachlässigender Punkt ist der Einfluss höherer Gewalt auf den Vertragsgegenstand. Beim klassischen Mietvertrag ist die herrschende Meinung und Rechtsprechung, dass der vom Vermieter unverschuldete Untergang der gemieteten Sache oder deren weitgehende Unbrauchbarkeit den Mietvertrag beenden. In Analogie zum Mietvertrag würde auch der unverschuldete Untergang der IT-Infrastruktur des Service-Anbieters oder deren weitgehende Unbrauchbarkeit – durch welche Einflüsse auch immer – den Vertrag beenden. Das kann aber vom Kunden in der Regel nicht ohne Weiteres hingenommen werden, und zwar vor allem dann nicht, wenn dadurch die Existenz seines Unternehmens bedroht wäre. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen existenzielle Leistungen zum Service-Anbieter ausgelagert werden, dieser in jedem Fall eine Ersatzlösung anbieten muss, die diese Bedrohung des Kunden vermeidet. Die Lösung liegt in redundanten IT-Infrastrukturen, die physisch getrennt sind und bei Großstörungen der einen IT-Infrastruktur die angebotenen Dienste schnell übernehmen können. Dies bleibt natürlich nicht ohne Einfluss auf die Kosten.




Metainfo:
Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 1502060.4 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:32
 
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