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1.1 Vertragliche Regelung aller voraussichtlich strittigen Punkte
 

Offenheit zwischen Kunden und Anbietern - schon in der Anfangsphase - vermeidet Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung.

Um  nachträgliche  Streitigkeiten um  oder  über  einen   Vertrag  mög- lichst zu vermeiden, ist es sinnvoll, schon in der Vorbereitung zu einem Vertrag die möglichen Streitigkeiten vorherzusehen und entsprechende Regelungen  zu vereinbaren. Dabei ist allerdings  im Auge zu behalten, dass nicht das Recht nur auf einer Seite und die Pflichten  bei der anderen Partei festgelegt  werden.  Solche Regeln werden  von den Gerichten häufig wegen schwerer Äquivalenzstörungen als sittenwidrig und somit als ungültig erachtet. Man erreicht damit also das Gegenteil dessen, was man ursprünglich wollte.

Am häufigsten  entstehen Vertragsstreitigkeiten, weil beide Seiten sich nicht wirklich den Kopf darüber zerbrochen und geklärt haben, was sie eigentlich wollen und was wirklich geleistet werden kann. Zu oft fließen in die Beschreibung der Leistung  Überlegungen ein, die entweder vage Werbeaussagen enthalten oder Wunschdenken wiedergeben.
 
Tritt  man  in Vertragsverhandlungen ein, sollten daher beide Parteien möglichst offen miteinander reden.  Dies ist in der Anfangsphase aus Gründen der  Geheimhaltung oder  aus der Befürchtung heraus,  durch das Ansprechen unangenehmer Wahrheiten den  Vertragsabschluss zu gefährden, oft schwierig, aber unvermeidbar. Verschweigt  man nämlich  in dieser  Phase  zu viel, dann  riskiert man gravierende Schwierigkeiten bei der Vertragserfüllung, da über bestimmte wichtige  Punkte  kein tat- sächliches Einvernehmen hergestellt wurde.  Dies kann  zur Folge  haben, dass die fehlende Aufklärung  des Vertragspartners als Verschulden gewertet wird  und  zum  Schadenersatz führt.  Dieser  wird  dann  allerdings außerhalb der vertraglichen Regelung und nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet.

Die Leistungsbeschreibung und die Gegenleistung in Geld sind durch nichts  ersetzbar und die wichtigsten Teile eines Vertrags. Ist man sich darüber einig, kommt  in aller Regel ein gültiger Vertrag zustande.  Die weiteren sehr  wichtigen Punkte  sind die Art, der Ort und die Zeit der Erfüllung des Vertrags. Insbesondere die Zeit wird oft strittig,  weil die Partei,  die  die  Leistung  erbringen soll, sich  oftmals  überschätzt und Zusagen macht, die sie nicht einhalten kann, nur um den Auftrag zu erhalten. Die dadurch geweckten Erwartungen werden enttäuscht und der Vertrag gerät in eine Schieflage, die vermieden werden kann, wenn man realistische Zeitangaben macht.




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Autor: Eike Wolf, Gunter Ertl und Paul Meinl; Publiziert von: Paul Meinl (pmeinl)
factID: 1502058.10 (...Archiv); Publiziert am 07 Jän. 2013 16:43