Da die SaaS zugrundeliegende Anwendung immer ein sehr komplexes System ist, besteht die Notwendigkeit, dem Kunden eine entsprechende Dokumentation, soweit sie ihn betrifft, zu übergeben. Diese Dokumentation muss so gestaltet sein, dass der Kunde sie auch anwenden kann. Sie sollte im Sinne der vertraglichen Leistungen vollständig sein und Bedienungsfehler weitgehend ausschließen ( Usability ). Bei Vertragsende – aus welchem Grund auch immer – darf sie der Kunde behalten (aber nicht an Dritte weitergeben), schon um bei eventuellen Gerichtsverfahren entsprechende Beweismittel zur Verfügung zu haben.
Hinterlegung des Quellcodes samt Dokumentation sichert dem Kunden einer Individualsoftware Weiterverwendung nach Vertragsende.
Soweit der Service-Anbieter für den Kunden Individualsoftware entwickelt und zur Benützung zur Verfügung gestellt hat, empfiehlt es sich, den Anbieter zu verpflichten, den Quellcode dieser Software samt der Dokumentation darüber (Programmpflichtenheft, Programmflusspläne, Datenflusspläne, Testverfahren usw.) einschließlich aller erfolgten Änderungen in versiegelter Form zur Verfügung zu stellen, damit der Kunde bei Vertragsende diese Software auch bei einem dritten Anbieter weiterverwenden kann, ansonsten ist ein Anbieterwechsel unmöglich. Soweit der Anbieter diese Sachen dem Kunden nicht direkt zur Verfügung stellen will, kann auch ein Verwahrer bestimmt werden, der sie zu genau definierten Bedingungen herauszugeben hat („Hinterlegung“).
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